Tattoo AGB`s
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tätowierungen bei Atelier Peony
1. Anbieterin und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Tattoo-Termine bei:
Pauline Herrmann
Atelier Peony
Schonensche Straße 38
13189 Berlin
E-Mail: kommalose@gmail.com
Die Tätowierleistungen werden ausschließlich gegenüber volljährigen Kund:innen erbracht.
2. Terminbuchung und Vertragsschluss
Die Buchung eines Tattoo-Termins bei Pauline Herrmann erfolgt grundsätzlich über WhatsApp.
Ein Termin gilt als verbindlich vereinbart, sobald
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ein konkreter Termin zwischen beiden Seiten vereinbart wurde und
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die vereinbarte Anzahlung vollständig eingegangen ist.
Ohne geleistete Anzahlung besteht kein Anspruch auf Reservierung des besprochenen Termins.
3. Anzahlung
Für Tattoos mit einem vereinbarten beziehungsweise voraussichtlichen Preis bis einschließlich 250 Euro beträgt die Anzahlung 50 Euro.
Bei Tattoos mit einem Preis über 250 Euro beträgt die Anzahlung 100 Euro.
Die Anzahlung wird beim Tattoo-Termin vollständig auf den Endpreis angerechnet.
4. Terminverschiebung und Absage durch Kund:innen
Ein vereinbarter Termin kann bis spätestens 72 Stunden vor dem Termin kostenfrei verschoben oder abgesagt werden.
Bei einer rechtzeitig mitgeteilten Terminverschiebung kann die bereits geleistete Anzahlung auf einen neuen Termin übertragen werden.
Bei einer Absage oder Verschiebung weniger als 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin kann die Anzahlung als Ausgleich für den kurzfristig freigewordenen Termin einbehalten werden. Für die Vereinbarung eines neuen Termins ist in diesem Fall eine neue Anzahlung erforderlich.
Kund:innen bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass Atelier Peony durch die kurzfristige Absage kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Bei Krankheit, Notfällen oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen wird ausdrücklich um möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme gebeten. Über eine abweichende Regelung kann im Einzelfall aus Kulanz entschieden werden.
Ein Termin kann höchstens dreimal durch Kund:innen verschoben werden. Bei einer weiteren Verschiebung kann die bestehende Terminvereinbarung beendet und für eine erneute Buchung eine neue Anzahlung verlangt werden.
5. Nichterscheinen / No-Show
Erscheinen Kund:innen ohne vorherige Absage nicht zum vereinbarten Tattoo-Termin, kann Atelier Peony einen angemessenen Ausgleich für den reservierten und kurzfristig nicht anderweitig vergebenen Termin verlangen.
Hierfür kann bis zu 50 % des vereinbarten beziehungsweise im Voraus geschätzten Tattoo-Preises berechnet werden. Eine bereits geleistete Anzahlung wird hierauf angerechnet.
Kund:innen bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Nach einem unentschuldigten Nichterscheinen behält sich Atelier Peony vor, zukünftige Terminbuchungen abzulehnen.
6. Verspätungen
Bei einer Verspätung wird um schnellstmögliche Mitteilung gebeten.
Eine geringe Verspätung nach vorheriger Kommunikation ist grundsätzlich kein Problem. Da es sich bei Atelier Peony um ein privates Terminatelier handelt, wird darum gebeten, nicht wesentlich vor dem vereinbarten Termin zu erscheinen.
Bei einer Verspätung von mehr als 30 Minuten ohne anderweitige Absprache kann der Termin abgesagt werden, sofern die Tätowierung aufgrund der verbleibenden Zeit nicht mehr sinnvoll durchgeführt werden kann.
In diesem Fall gelten grundsätzlich die Regelungen für eine kurzfristige Absage.
7. Preise
Der Mindestpreis für eine Tätowierung beträgt grundsätzlich 150 Euro.
Bei kleineren und mittleren Tattoos werden in der Regel individuelle Motivpreise vereinbart.
Vor dem Termin wird eine Preisspanne beziehungsweise ein voraussichtlicher Preis kommuniziert. Die Preisspanne kann beispielsweise einen Rahmen von etwa 100 Euro umfassen, wenn Größe, Platzierung oder tatsächlicher Arbeitsaufwand erst beim Termin abschließend beurteilt werden können.
Sollte bereits vor Beginn der Tätowierung erkennbar sein, dass sich der Preis im oberen Bereich der vereinbarten Preisspanne bewegen wird, wird dies vor Beginn beziehungsweise während der abschließenden Besprechung kommuniziert.
Wird die Tätowierung aufgrund eines höheren Arbeitsaufwandes länger als von Atelier Peony ursprünglich eingeplant, erhöht sich ein zuvor verbindlich vereinbarter Motivpreis allein dadurch nicht.
8. Tagessitzungen
Der reguläre Preis für eine Tagessitzung beträgt 1.200 Euro.
Eine Tagessitzung umfasst ungefähr zehn Stunden reservierte Arbeitszeit. Hierzu gehören insbesondere Besprechung, Vorbereitung, Anpassung und Platzierung des Stencils, Tätowierzeit sowie erforderliche Pausen.
Bei einer Tagessitzung ist ein Mittagessen für die Kund:innen im Preis enthalten.
Die genaue Dauer der tatsächlichen Tätowierzeit kann abhängig vom Motiv, der Haut, notwendigen Pausen und dem individuellen Verlauf variieren.
9. Große Projekte und mehrere Sitzungen
Bei größeren Projekten wie vollständigen Rückenprojekten oder Sleeves können mehrere Sitzungen erforderlich sein.
Ab größeren mehrteiligen Projekten kann eine individuelle Projektpreisgestaltung vereinbart werden. Insbesondere ab der dritten Tagessitzung kann ein gegenüber einzelnen Tagessitzungen reduzierter Preis vereinbart werden.
Eine solche Preisreduzierung erfolgt individuell und stellt keinen allgemeinen Anspruch auf einen bestimmten Rabatt dar.
10. Mindestalter
Tätowierungen werden ausschließlich an Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres durchgeführt.
Eine Einwilligung der Eltern oder anderer Erziehungsberechtigter ersetzt diese Altersgrenze nicht.
11. Schwangerschaft und Stillzeit
Schwangere oder stillende Personen werden bei Atelier Peony nicht tätowiert.
12. Gesundheitliche Voraussetzungen
Kund:innen sind verpflichtet, vor dem Termin alle gesundheitlichen Umstände mitzuteilen, die für die sichere Durchführung einer Tätowierung relevant sein können.
Hierzu gehören insbesondere Erkrankungen, akute Infektionen, Wundheilungsstörungen, Allergien, Hauterkrankungen sowie die Einnahme von Medikamenten, die Blutgerinnung oder Wundheilung beeinflussen können.
Bei akuter Krankheit, Fieber, Infektion oder deutlich eingeschränktem Gesundheitszustand darf der Tattoo-Termin nicht wahrgenommen werden.
Während einer medizinisch notwendigen Antibiotikatherapie wird grundsätzlich nicht tätowiert. Ärztlich verordnete Medikamente dürfen für einen Tattoo-Termin nicht eigenmächtig abgesetzt oder verändert werden.
Insbesondere Blutverdünner beziehungsweise gerinnungshemmende Medikamente dürfen niemals ohne ausdrückliche Rücksprache mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt abgesetzt werden.
Bei einer entsprechenden Dauermedikation ist vorab ärztlich abzuklären, ob eine Tätowierung medizinisch vertretbar ist.
13. Alkohol und andere berauschende Substanzen
Kund:innen dürfen nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Cannabis oder anderen berauschenden Substanzen zum Tattoo-Termin erscheinen.
Atelier Peony kann die Tätowierung ablehnen, wenn Zweifel daran bestehen, dass die Kund:innen ihre Entscheidung frei, informiert und uneingeschränkt treffen können oder die Behandlung hierdurch gesundheitlich riskanter wird.
14. Ablehnung einer Tätowierung
Atelier Peony behält sich vor, die Durchführung einer Tätowierung aus gesundheitlichen, hygienischen oder sicherheitsbezogenen Gründen abzulehnen oder abzubrechen.
Dies gilt insbesondere bei
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akuten Erkrankungen oder Infektionen,
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auffälligen Hautveränderungen im zu tätowierenden Bereich,
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gesundheitlichen Risiken,
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mangelnder hygienischer Voraussetzung,
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erkennbarer Beeinträchtigung durch Alkohol oder andere Substanzen oder
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Umständen, die eine sichere und hygienische Durchführung der Tätowierung nicht ermöglichen.
Eine Ablehnung erfolgt nicht aufgrund persönlicher Merkmale, sondern ausschließlich aufgrund sachlicher Gründe, die die sichere Durchführung der Leistung betreffen.
15. Ausgeschlossene Körperstellen
Tätowierungen im Intimbereich werden nicht angeboten.
Darüber hinaus kann Atelier Peony einzelne Platzierungen ablehnen, wenn diese aus gestalterischen, gesundheitlichen oder technischen Gründen nicht verantwortbar erscheinen.
16. Begleitpersonen
Da Atelier Peony ein kleines privates Atelier ist, dürfen Begleitpersonen nur nach vorheriger ausdrücklicher Absprache mitgebracht werden.
Ohne vorherige Zustimmung besteht kein Anspruch darauf, dass Begleitpersonen während des Termins im Atelier bleiben können.
17. Tattoo-Entwurf und Änderungswünsche
Änderungswünsche am vereinbarten Motiv sind grundsätzlich möglich, sofern sie sich innerhalb des ursprünglich besprochenen Konzepts bewegen.
Voraussetzung ist, dass Kund:innen ihre Vorstellungen und gewünschten Änderungen möglichst konkret kommunizieren.
Eine kurzfristige vollständige Änderung des vereinbarten Motivs beziehungsweise Konzepts ist nicht Bestandteil des ursprünglich gebuchten Termins.
Ist aufgrund einer vollständigen Motivänderung eine neue Planung oder Zeichnung erforderlich, kann der Termin verschoben werden. Die ursprünglich geleistete Anzahlung kann in diesem Fall für den bereits entstandenen Planungsaufwand einbehalten werden. Für die neue Terminvereinbarung kann eine neue Anzahlung verlangt werden.
18. Urheberrecht an Tattoo-Designs
Von Pauline Herrmann erstellte individuelle Tattoo-Entwürfe bleiben urheberrechtlich geschützt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Die Übermittlung oder Präsentation eines Designs überträgt keine Nutzungsrechte an dem Entwurf.
Insbesondere dürfen Entwürfe ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung nicht
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von anderen Tätowierer:innen tätowiert,
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vervielfältigt,
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veröffentlicht,
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verkauft,
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anderweitig kommerziell genutzt oder
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als Vorlage für andere Tätowierungen verwendet werden.
Eine Nutzung durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit Pauline Herrmann zulässig.
19. Nachstechen
Ein erforderliches Nachstechen kann innerhalb eines Jahres nach dem ursprünglichen Tattoo-Termin kostenlos angeboten werden.
Kostenlose Nachstechtermine finden insbesondere an hierfür ausgewiesenen Terminen statt, die unter anderem über den WhatsApp-Kanal von Pauline Hermann bekanntgegeben werden.
Nach vorheriger Absprache kann ein Nachstechen auch mit einem weiteren gebuchten Tattoo-Termin verbunden werden.
Ein kostenloses Nachstechen besteht nicht, wenn der Nachbesserungsbedarf überwiegend auf unsachgemäße Pflege oder äußere Einwirkungen zurückzuführen ist.
Hierzu zählen insbesondere starkes Kratzen oder Entfernen von Wundschorf, ungeeignete Pflege, frühzeitiges Baden oder Schwimmen, intensive Sonneneinstrahlung oder andere erhebliche Verstöße gegen die mitgeteilten Pflegehinweise.
In diesen Fällen kann ein Nachstechen kostenpflichtig angeboten werden.
20. Heilungsverlauf und Tattoo-Ergebnis
Das endgültige Erscheinungsbild einer Tätowierung wird unter anderem durch Hautbeschaffenheit, individuelle Wundheilung, Körperstelle, Pflege, Sonneneinstrahlung und natürliche Alterungsprozesse beeinflusst.
Eine Garantie dafür, dass Linien, Farben oder andere Details nach der Heilung oder über Jahre hinweg exakt dem unmittelbar nach dem Tätowieren sichtbaren Zustand entsprechen, kann daher nicht übernommen werden.
Atelier Peony verpflichtet sich zur fachgerechten Durchführung der Tätowierung unter Einhaltung der erforderlichen hygienischen Standards.
Gesetzliche Rechte der Kund:innen bei einer tatsächlich mangelhaften Leistung bleiben unberührt.
21. Pflegehinweise
Nach dem Tätowieren erhalten Kund:innen Pflege- und Nachsorgehinweise.
Für eine bestmögliche Heilung sind diese Hinweise zu beachten.
Atelier Peony haftet nicht für Schäden, die ausschließlich darauf zurückzuführen sind, dass die mitgeteilten Pflegehinweise schuldhaft nicht beachtet wurden, soweit ein entsprechender Haftungsausschluss gesetzlich zulässig ist.
22. Absage oder Verschiebung durch Atelier Peony
Muss ein Termin aufgrund von Krankheit, eines Notfalls oder aus anderen Gründen durch Pauline Herrmann verschoben werden, bleibt die bereits geleistete Anzahlung vollständig erhalten und wird auf den Ersatztermin angerechnet.
Kann oder möchte die Kundin beziehungsweise der Kunde einen angebotenen Ersatztermin nicht wahrnehmen und kommt keine neue Terminvereinbarung zustande, bleiben zwingende gesetzliche Ansprüche auf Rückzahlung unberührt.
Aus einer notwendigen Terminverschiebung entstehen keine zusätzlichen Bearbeitungs- oder Terminierungsgebühren.
23. Foto- und Videoaufnahmen
Die Einwilligung in Foto- oder Videoaufnahmen sowie deren Veröffentlichung ist nicht Bestandteil dieser AGB.
Eine solche Nutzung wird, soweit erforderlich, gesondert mit den Kund:innen vereinbart.
Die Durchführung einer Tätowierung ist nicht davon abhängig, dass einer Veröffentlichung von Foto- oder Videoaufnahmen zugestimmt wird.
24. Haftung
Atelier Peony haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
Gesetzlich nicht zulässige Haftungsausschlüsse werden durch diese AGB nicht begründet.
25. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.
Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt.
Stand: August 2026